Die Zulässigkeit von unternehmensverbundenen Stiftungen war lange Zeit umstritten. Geht man von
der Zulässigkeit von unternehmerisch tätigen Stiftungen egal ob als Unternehmens- oder
Beteiligungsträger aus so wirft dies zwangsläufig gesellschafts- und arbeitsrechtliche
Fragestellungen bezüglich Unternehmens- und Betriebsmitbestimmungsregelungen auf. Ziel der
Arbeit ist es in die wiederentfachte Debatte zur Unternehmensmitbestimmung einzusteigen um zu
erörtern was sich hinter dem Institut der Unternehmensmitbestimmung verbirgt welche Bedeutung
ihr im Hinblick auf unternehmerisch agierende Stiftungen zukommt und ob bzw. warum das Institut
der Unternehmensmitbestimmung auch vor dem Hintergrund europarechtlicher Entwicklungen
weiterhin als halt- und durchsetzbar angesehen werden kann.