Im Rechtsverkehr agieren ganz selbstverständlich neben den natürlichen auch die juristischen
Personen. Ebenso wie diese können sie Schadensursachen setzen. Doch sind in beiden Fällen
dieselben Haftungsgrundsätze anwendbar? Welche Schwierigkeiten ergeben sich und wie passt sich
die Haftung juristischer Personen in das auf die natürlichen Personen zugeschnittene deutsche
Deliktsrecht ein? Wie lösen die französische und die englische Rechtsordnung diese Problematik
und können daraus Anreize für das deutsche Recht gewonnen werden? Zu diesen und weiteren Fragen
wertet die Autorin zunächst die relevanten Gesetze sowie die einschlägige Literatur und
Rechtsprechung der drei Rechtsordnungen aus und untersucht und bewertet etwaige
Änderungsmöglichkeiten. Anschließend setzt sie sich mit den ermittelten Gemeinsamkeiten und
Unterschieden auseinander analysiert deren Vor- und Nachteile und gibt einen Überblick über
die Möglichkeiten und Grenzen einer Rechtsvereinheitlichung. Für die Rechtspraxis eignen sich
die Länderberichte gleichsam als Nachschlagewerk.