Die Bundesliga-Übertragungsrechte werden seit Einführung der Fußball-Bundesliga im Jahr 1963
zentral also gebündelt von einem Anbieter vermarktet. Seit jeher kreisen juristische
Diskussionen um die Kartellrechtmäßigkeit dieser Vermarktungspraxis. Im Jahr 2005 erging mit
der Bundesliga-Entscheidung der EU-Kommission erstmals eine gerichtliche Entscheidung zu dieser
Frage. Gleichfalls wandte die EU-Kommission in diesem Verfahren zum ersten Mal das neu
geschaffene Rechtsinstitut der Verpflichtungszusage an. Im Zuge dessen verpflichtete sich der
Ligaverband zu erheblichen Änderungen seines Vermarktungsmodells. Im Gegenzug teilte die
EU-Kommission mit dass an dem modifizierten Vermarktungsverfahren keine kartellrechtlichen
Bedenken mehr bestünden. Aufgrund des erheblichen Einflusses der Bundesliga-Entscheidung auf
die gegenwärtige und zukünftige Bundesliga-Vermarktung besteht ein besonderes Bedürfnis an
einer Überprüfung dieser Entscheidung. Eine solche hat sich diese Untersuchung zur Aufgabe
gemacht. Überdies beantwortet sie die Frage wie die Rechtsnatur der Übertragungsrechte
einzuordnen ist und wer deren Inhaber sind.