Die Arbeit enthält eine vergleichende Untersuchung des Rechts der öffentlich-rechtlichen
Rechtsdurchsetzung in den Nachbarländern Frankreich und Deutschland. Zunächst erfolgt eine
umfassende Darstellung der aktuellen französischen Rechtslage. Daran schließt sich ein
funktionaler Vergleich der beiden Vollstreckungssysteme an der auch die Rechtsschutzebene
miteinbezieht. Während die deutsche Rechtslehre bisher davon ausgeht dass in Frankreich -
anders als in Deutschland - ein System der Straf-Justiz-Vollstreckung gilt kommt die
Verfasserin zu dem Schluss dass es insoweit einer Neubewertung bedarf: Gleichartigkeit nicht
Gegensätzlichkeit zeichnet das Verhältnis von deutschem und französischem Recht der
öffentlich-rechtlichen Rechtsdurchsetzung aus.