Trotz der steigenden Relevanz von Immaterialgüterrechten für den unternehmerischen Erfolg und
damit für die Marktstrukturen hat das bestehende Schnittfeld von Immaterialgüterrecht und
Zusammenschlusskontrolle bislang kaum Beachtung gefunden. Die Arbeit untersucht ob und unter
welchen Voraussetzungen der Erwerb einer immaterialgüterrechtlichen Lizenz einen
kontrollpflichtigen Zusammenschluss darstellt. Die Frage wird für die europäische deutsche und
US-amerikanische Zusammenschlusskontrolle beantwortet. Insbesondere wird erörtert wann eine
Lizenz die Kontrolle über einen Unternehmensteil ermöglicht und wann ein Immaterialgüterrecht
taugliches Zusammenschlussobjekt ist. Letzteres beinhaltet die Frage ob auch der Transfer
bisher im relevanten Markt gänzlich ungenutzter Immaterialgüterrechte in den Anwendungsbereich
der Zusammenschlusskontrolle fällt.