Die innere Sicherheit stellt in Zeiten des internationalen Terrorismus und des international
organisierten Verbrechens ein weltweites Risiko dar das innerhalb der Europäischen Union durch
polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit gelöst werden kann. Das Ziel der Europäischen Union
ist neben dem freien Binnenmarkt auch die Schaffung eines Raumes der Freiheit und Sicherheit
für die Gemeinschaft. Die Mitgliedschaft der Türkei kann wesentlich zur Erreichung dieses
Zieles beitragen. Die Europäische Union hat kein eigenständiges und übergreifendes
Polizeigesetz sondern lebt aus der Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten untereinander. Dabei
sind die nationalen Polizeirechtsordnungen von tragender Bedeutung. Das bundesdeutsche
Polizeigesetz ist ein modernes Gesetz das als Vergleichsordnung für die Untersuchung
herangezogen werden soll.