Alle deutschen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) enthalten Artikel zum Verständigungsverfahren.
Es soll Besteuerungskonflikte lösen die trotz DBA-Kollisionsregeln verbleiben z. B. wegen
ungleicher Auslegung der DBA. Das Verständigungsverfahren bleibt auf völkerrechtlicher Ebene
ohne den Vollzug im Verhältnis zwischen Bürger und Staat zu regeln. Diese Achillesferse
soll175a AO verfahrensrechtlich absichern. Die Autorin untersucht diese Regelung umfassend
indem sie Hintergrund Anwendungsbereich und Transformationsfunktion der Norm beleuchtet sie
systematisch in die Korrektur- und Verjährungsregeln der Abgabenordnung einordnet und das
Verhältnis zum Rechtsbehelfsverfahren klärt. Schließlich wird geprüft ob auch informelle
Verständigungen mittels175a AO umsetzbar sind.