Die neue Verbraucherkreditrichtlinie 2008 48 EG wurde am 23. April 2008 verabschiedet. Nach
mehr als 20 Jahren Bestandskraft der Vorgängerrichtlinie sah sich die Kommission gezwungen auf
dem Verbraucherkreditmarkt tätig zu werden. Nachdem die Entstehungsgeschichte des
Verbraucherkredits in dieser Arbeit näher umrissen wird wird die neue
Verbraucherkreditrichtlinie detailliert analysiert und auf Schwachstellen hin geprüft. Hierbei
geht der Autor insbesondere auf die neue Methode der Vollharmonisierung ein. Weiterhin
unterzieht er die Umsetzung ins deutsche Recht einer tieferen Prüfung. Das deutsche Recht gilt
insofern als Prototyp als der deutsche Gesetzgeber der Erste war der die Richtlinie in
innerstaatliches Recht umsetzte.