Das System der Arbeitnehmerinteressenvertretung ist in Deutschland durch ein Nebeneinander von
Gewerkschaften und Betriebsräten geprägt. Betriebsräte und Gewerkschaften agieren hierbei
funktional voneinander getrennt und unabhängig. Gleichwohl ist eine Unvereinbarkeit beider
Ämter nicht vorgesehen. Tatsächlich sind mehr als 60% der Betriebsratsmitglieder in
Gewerkschaften aktiv. Solche Doppelmandate können zu Rollenkonflikten bei der jeweiligen
Amtsausübung führen. Wie diesen Rollenkonflikten im Sinne einer geordneten
kollektiv-rechtlichen Interessenwahrnehmung zu begegnen ist ist Gegenstand dieser Arbeit.