Der Vergütungsanspruch des Werkunternehmers wird erst mit der Abnahme fällig. Deshalb sind
Abschlagszahlungen für ihn von geradezu existenzieller Bedeutung. Dies gilt bei Bauverträgen in
besonderem Maße da diese sich zum einen meist über einen längeren Zeitraum erstrecken. Zum
anderen sind bei Bauleistungen für Personal und Material regelmäßig ganz erhebliche Beträge
vorzufinanzieren. Die Arbeit untersucht die gesetzliche Regelung für Abschlagszahlungen in632a
BGB in der seit dem 1. Januar 2009 geltenden Fassung. Als Ergebnis der kritischen
Auseinandersetzung unterbreitet der Verfasser einen Reformvorschlag.