Die Türkei entwickelt sich für die internationale Geschäftswelt zunehmend zu einem attraktiven
Absatz- und Investitionsstandort. Bereits jetzt stellt Deutschland die größte Zahl der
ausländischen Firmen die in der Türkei Direktinvestitionen getätigt haben. Umso erstaunlicher
ist es dass in der deutschsprachigen Steuerrechtsliteratur bislang kaum Auseinandersetzungen
zum türkischen Besteuerungssystem existieren. Gegenstand dieser Arbeit ist die Betrachtung des
Besteuerungsverfahrens der Türkei aus dem Blickwinkel des deutschen Steuerrechts. Dazu werden
die Organisationsstrukturen der Finanzbehörden sowie die einzelnen Phasen des
Besteuerungsverfahrens in der Türkei untersucht und Gemeinsamkeiten und Unterschiede zum
deutschen Besteuerungssystem festgestellt. Besonderes Augenmerk liegt dabei im Zusammenspiel
zwischen der im türkischen Besteuerungsverfahren flächendeckend zur Anwendung kommenden
Selbstveranlagung durch die Steuerpflichtigen und der hoheitlichen Veranlagung bei
festgestellten Defiziten. Außerdem wird gewürdigt inwiefern die Besteuerungspraxis in der
Türkei Einfluss auf die dortige Schattenwirtschaft als evidentes Strukturproblem der türkischen
Wirtschaft hat.