Wer ist Störer in zivilrechtlichem Sinne? Die Arbeit zeichnet den historischen Verlauf der
Zurechnung von Beeinträchtigungen an eine Person - den Störer - nach. Hierbei nähert sie sich
den Tatbestandsmerkmalen von1004 BGB (und vergleichbaren Normen) nicht nur teleologisch
sondern auch unter Beachtung des vollständigen Auslegungskanons. In diesem Zusammenhang stellt
- und beantwortet - die Arbeit unter anderem die Frage ob es im Zivilrecht vergleichbar dem
öffentlichen Recht tatsächlich einen Zustandsstörer gibt oder ob das zivilrechtliche
Zurechnungskonzept sich auf Verhaltensstörer beschränkt.