Zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus hat Deutschland die Befugnisse der
Sicherheitsbehörden in den letzten Jahren sukzessive erweitert sowie deren Zusammenarbeit
verstärkt. Die neue Sicherheitsarchitektur wirft Fragen hinsichtlich des Verhältnisses von
Polizei und Nachrichtendiensten auf. Vor diesem Hintergrund untersucht die Arbeit das
Trennungsgebot zwischen Polizei und Nachrichtendiensten im Verhältnis von Sicherheit und
Freiheit. Im Mittelpunkt steht dabei die Frage ob dem Trennungsgebot neben den Grundrechten
und anderen rechtlichen Instrumenten des Polizei- Nachrichtendienst- und Datenschutzrechts
eine eigene Funktion zukommt. Mit der präsumtiven Gefahr wird zudem ein neuer Gefahrenbegriff
entwickelt um den Besonderheiten der terroristischen Bedrohung gerecht zu werden.