Die Zivilrechtskodifizierung - ein klassisches Thema der Rechtswissenschaft - wird heute nicht
nur im Einzelstaat sondern auch auf supranationaler Ebene berücksichtigt und diskutiert. In
dieser Arbeit werden die europäischen Entwicklungen der Privatrechtsvereinheitlichung mit der
chinesischen Entwicklung auf dem Gebiet der Kodifikationsbemühungen im Zivilrecht verglichen
denn sie weisen zahlreiche Gemeinsamkeiten und eine ähnliche Situation auf. Zwar sind bisher
keine vollständigen Zivilgesetzbücher entstanden aber die Ergebnisse sind fruchtbar. In Europa
wurde beispielsweise ein Projekt zur Schaffung eines Gemeinsamen Referenzrahmens (bekannt als
Common Frame of Reference - CFR) für das europäische Privatrecht auf der EU-Ebene ins Leben
gerufen und der endgültige rechtswissenschaftliche Entwurf (Draft Common Frame of Reference -
DCFR) bereits 2009 in Form der sogenannten Outline Edition vorgelegt. In der VR China wurde -
nach dem Erlassen des Delikthaftungsgesetzes 2009 - das Rechtsanwendungsgesetz für
zivilrechtliche Beziehungen mit Auslandsbezug am 28.10.2010 als Einzelgesetz gebilligt die
verbleibende Aufgabe für die Schaffung des Zivilgesetzbuches besteht hauptsächlich nur noch
darin die Allgemeinen Grundsätze des Zivilrechts und das Eherecht zu novellieren.