Schwerstkriminelle gehören für immer weggesperrt! Diese Aussage kann man immer wieder und wie
es scheint immer öfter hören - in Zeitungen an Stammtischen ja sogar in Reden von
PolitikerInnen. Eine derartige Forderung sieht den Sinn der Freiheitsstrafe offenkundig in der
gesellschaftlichen Exklusion von Menschen. Dieser Position stehen aber seit den 1970er Jahren
eine Straftheorie und -praxis entgegen die das Ziel von Strafe in der Reintegration der
TäterInnen sehen: Menschen werden aus der Gesellschaft ausgeschlossen um ihnen schrittweise
die soziale Integration bzw. Inklusion zu ermöglichen. Inwiefern kann aber die Praxis des
Strafvollzugs das Einschließen in die Gesellschaft überhaupt fördern? Welche Inklusions- und
Exklusionsprozesse laufen im Mikrosystem Gefängnis selbst ab? Und was ist daraus für die
Straftheorie und Strafpraxis zu folgern?