Die Arbeit verfolgt in erster Linie eine strafrechtsvergleichende und strukturanalytische
Zielsetzung. Während die Unterscheidung zwischen Rechtfertigung und Entschuldigung als
grundlegender Bestandteil der deutschen Strafrechtsdogmatik betrachtet wird werden die
Straftatausschließungsgründe im tadschikischen Strafrecht als Umstände die die Eigenschaft
einer Tat als Straftat ausschließen bezeichnet und ohne eine begriffliche Gliederung und
Charakterisierung unter diesem Oberbegriff zusammengefasst. Der Verfasser versucht anhand einer
Untersuchung der Umstände die die Eigenschaft einer Tat als Straftat ausschließen der Frage
nachzugehen ob eine Unterscheidung zwischen Rechtfertigung und Entschuldigung im
tadschikischen Strafrecht möglich ist. Gleichzeitig unternimmt die Arbeit den Versuch wichtige
Zusammenhänge zwischen den Grundelementen der Straftat und deren Beziehung zur Rechtfertigung
und Entschuldigung im tadschikischen Strafrecht aufzuzeigen.