Die Untersuchung geht der Frage nach der richterlichen Freiheit im Vindikationsprozess nach.
Sie stützt sich auf eine breite Analyse der deutschen und polnischen Rechtsprechung zum
Rechtsmissbrauch im Vindikationsprozess. Die seit langer Zeit in der Rechtswissenschaft
bekannten rechts-ethisch motivierten Figuren des venire contra factum proprium des dolus
praeteritus oder des dolo-agit-Einwandes bilden die Kriterien für eine Fallgruppenbildung. Nach
diesen Kriterien wird das Rechtsmissbrauchsverbot für den vindizierenden Eigentümer
konkretisiert und nach den Schranken der Richterfreiheit gesucht. Dabei wird auf das sogenannte
dominium sine re d. h. ein dauerhaftes Auseinanderfallen von Eigentum und Besitz als eine
Grenze des richterlichen Wertungsspielraums im Vindikationsprozess hingewiesen.