Das formelle Eheschließungs- und Ehescheidungsrecht hat die Aufgabe rechtsverbindlich die Ehe
von der Nicht-Ehe abzugrenzen und dient so der Rechtssicherheit. Es erscheint jedoch fraglich
ob diese Funktion als Legitimation staatlicher Beteiligung an Eheschließung und Ehescheidung
ausreicht. Ausgehend von einer historischen Betrachtung in der der Autor die Entwicklung des
formellen Eheschließungs- und Ehescheidungsrechts vom römischen Recht bis in die Gegenwart
nachvollzieht wird die Frage erörtert ob die Tatbestände der Eheschließung und Ehescheidung
auch ohne die konstitutive staatliche Beteiligung ausgestaltet werden könnten. Hierzu werden
zunächst die geltenden Verfahrensvorschriften analysiert und sodann konkrete Vorschläge für
alternative Regelungsmöglichkeiten herausgearbeitet.