Mit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon wurden die internen Maßnahmen und Politiken der
Union um einen selbständigen Titel Energie ergänzt. Obwohl die Notwendigkeit der
supranationalen Wahrnehmung energiepolitischer Aufgaben schon früh erkannt wurde fehlte
bislang das entsprechende rechtliche Instrumentarium. Mit Art. 194 AEUV existiert nun erstmals
eine Rechtsgrundlage die eine umfassende bereichsübergreifende Energiepolitik auf
europäischer Ebene ermöglicht. Die inhaltliche Analyse des Energieartikels ist Hauptgegenstand
der Untersuchung. Die Arbeit zeigt dass die Vertragsänderung Kompetenzgewinne für die Union
mit sich bringt insbesondere im Bereich Energieversorgungssicherheit der maßgeblich von den
neuen Bestimmungen über Energiesolidarität beeinflusst wird. Erörtert werden zudem
konkurrenzrechtliche Probleme die sich aus Überschneidungen des Energieartikels mit
Kompetenznormen anderer Zielrichtung ergeben sowie die speziellen Grenzen der Energiekompetenz.