Das geltende Steuerrecht sieht sieben Einkunftsarten vor die der Einkommensteuer unterliegen.
An die verschiedenen Arten von Einkünften knüpfen jeweils besondere Vergünstigungen oder
Belastungen an. Der Autor begründet zunächst die normative Gleichheit aller Erwerbsgrundlagen
als Ausdruck von Gleichmaß und Freiheitsgewähr. Der Hauptteil der Arbeit besteht aus einer
Analyse der Einkunftsarten die stets danach fragt ob die an die jeweiligen Einkunftsarten
anknüpfenden unterschiedlichen Rechtsfolgen mit den grundrechtlichen Gewährleistungen und den
systembestimmenden Prinzipien des Einkommensteuerrechts in Einklang stehen. Abschließend
spricht sich der Verfasser für eine einheitliche steuerliche Bemessungsgrundlage im Sinne eines
einzigen Einkünftetatbestands aus der der Gleichheit aller Erwerbsgrundlagen Rechnung trägt.