Deutschlands Bevölkerung altert. Dabei gibt es immer mehr junge Alte die sich in
Hausgemeinschaften privat organisieren. Die Abhandlung untersucht die rechtlichen
Gestaltungsmöglichkeiten privater Hausgemeinschaften. Als eigentumshaltende Hausgemeinschaften
werden die Gesellschaft bürgerlichen Rechts und die Wohnungseigentümergemeinschaft dargestellt.
Als Hausgemeinschaften ohne Grundeigentum werden die Gesellschaft bürgerlichen Rechts als
Mieterin und die Gestaltung durch Einzelmietverträge behandelt. Die Arbeit untersucht sämtliche
Rechtsformen zielgerichtet nach folgenden Kriterien: Ausscheiden des Einzelnen aus der
Hausgemeinschaft Erhaltung der Hausgemeinschaft Haftung Veräußerlichkeit und Vererbung. Zu
jedem Themenkomplex werden Klauseln zur Vertragsgestaltung vorgeschlagen.