Die Verwendung unternehmensloser Mantelgesellschaften ist durch mehrere Gerichtsentscheidungen
und gesetzgeberische Aktivitäten (MoMiG) wieder vermehrt in den Fokus rechtswissenschaftlicher
Auseinandersetzung geraten. Der Autor untersucht die vom BGH entwickelte Figur der
wirtschaftlichen Neugründung und die Voraussetzungen der analogen Anwendung von
GmbH-Gründungsvorschriften. Er kommt dabei zu dem Ergebnis dass das Analogiekonzept den
Besonderheiten der Mantelverwendung letztlich nicht gerecht werden kann. Da nur bestimmte
missbräuchliche Gestaltungsformen der Mantelverwendung überhaupt einer Sanktionierung bedürfen
und die gesellschaftsrechtlichen Haftungsmodelle hierzu nicht geeignet sind entwickelt der
Autor eine Lösung des Problems schließlich im Deliktsrecht.