Das Insolvenzrecht hat Einfluss auf das (formelle) Besteuerungsverfahren insbesondere auf das
steuerliche Ermittlungsverfahren. Um möglichen Haftungsansprüchen vorzubeugen muss die Frage
geklärt werden wer bei Insolvenz über das Vermögen einer Personengesellschaft die steuerlichen
Mitwirkungspflichten zu erfüllen hat. Im Fokus der Betrachtung steht dabei die Funktionsteilung
zwischen dem Insolvenzverwalter den Gesellschaftsorganen und den Gesellschaftern. In diesem
Kontext wurden insbesondere die Bilanzierungs- sowie die Steuererklärungspflichten bei
Insolvenz der Personengesellschaft untersucht. In Folge dessen wird der Umfang der
Bilanzierungspflicht sowie die Zuständigkeit für die Aufstellung der Gesamthands- Ergänzungs-
und Sonderbilanz beleuchtet. Hinsichtlich der Steuererklärungspflicht greift die Arbeit u. a.
die teilweise in der Literatur geäußerte Kritik an der finanzgerichtlichen Rechtsprechung zur
gesonderten und einheitlichen Gewinnfeststellungserklärung bei Insolvenz der
Personengesellschaft auf zeichnet die Entwicklung nach und erörtert ausführlich die
Argumentationsstränge.