Künstler und Wissenschaftler sind im rechtlichen Umgang mit Bildzitaten von Kunstwerken häufig
unsicher. Anders als bei Textzitaten sind Bildzitierende auf das Werk in seiner konkreten Form
und Gestaltung angewiesen. Als Vorlage dienen oft Reproduktionsfotografien welche gesondert
geschützt sind. Neben der Frage wie sich der Schutz von Kunstwerk einerseits und
Reproduktionsfotografie andererseits auswirkt wird das Verhältnis zur Katalogbild- und
Panoramafreiheit beleuchtet. Die Arbeit berücksichtigt auch die Interessen des Sacheigentümers
des Kunstwerks. Ausgehend von den dogmatischen Fragen zur Abgrenzung von Sacheigentum und
Urheberrecht entwickelt sie Lösungen vor dem Hintergrund aktueller praxisrelevanter Beispiele
für die umstrittene Frage ob ein Recht am Bild der eigenen Sache anzuerkennen ist und welche
Folgen sich aus einem Fotografierverbot von Kunstwerken für Bildzitate ergeben.