Die Bundesrepublik Deutschland gilt als eine der exportstärksten Nationen weltweit.
Gleichzeitig ist in den letzten Jahren mehr und mehr in den Blickpunkt geraten dass sich das
Marktumfeld im Ausland teilweise von der hiesigen Geschäftsrealität deutlich unterscheidet -
auch in Bezug auf die Üblichkeit oder sogar Notwendigkeit von Korruptionszahlungen. Dies wirft
die Frage auf wie Bestechungen durch deutsche Unternehmen auf ausländischen Märkten
strafrechtlich zu bewerten sind. Vor diesem Hintergrund zeigt die Arbeit nicht nur die
Strafrechtsentwicklung auf die zu der derzeit geltenden Rechtslage geführt hat sondern setzt
sich auch mit den aktuell anzuwendenden Normen des deutschen Strafrechts in Bezug auf die
Auslandskorruption auseinander. Dem Praktiker möchte sie eine Hilfe bei der Rechtsanwendung
sein. Vor allem aber werden die sich aus Normgestaltung und gesetzgeberischer Aufgabenstellung
ergebenden Problemfelder angesprochen. Schlussendlich setzt sich die Arbeit kritischmit der
grundsätzlichen Frage auseinander ob das geltende deutsche Strafrecht überhaupt ein probates
effektives Mittel zur Korruptionsbekämpfung gerade im Ausland sein kann.