Der Bundesgesetzgeber sieht für die laufende Legislaturperiode eine Anpassung und
Weiterentwicklung des BauGB vor insbesondere im Hinblick auf die Verankerung des Klimaschutzes
im geltenden Planungsrecht und den Planungszielen. Neben diesen Fragestellungen des
Klimaschutzes und der Energieeinsparung spielen aber auch noch andere - gegenwärtig die
Rechtsprechung sowie die Planungspraxis beschäftigende - Problemfelder der städtebaulichen
Planung eine wichtige Rolle im Rahmen der Fortentwicklung des für sie maßgeblichen Bau- und
Planungsrechts. Anzuführen sind hierbei die Steuerung des Einzelhandels sowohl auf der Ebene
der Landes- und Regionalplanung als auch auf der Stufe der Bauleitplanung die
Dienstleistungsrichtlinie (RL 2006 123 EG) und die Maßgaben des europäisch intendierten
Artenschutzes. Auch die für die Städte und Gemeinden immer wichtiger werdenden Fragestellungen
der Stadterneuerung des Stadtumbaus und der Stadterhaltung verlangen im Hinblick auf ihre
Zukunftsfähigkeit eine Überprüfung der geltenden Bestimmungen des Besonderen Städtebaurechts.
Nicht zuletzt gilt dies auch für die Baunutzungsverordnung die vor nunmehr zwanzig Jahren zum
letzten Mal novelliert und neuen städtebaulichen Rahmenbedingungen angepasst wurde. All diese
Themenbereiche waren Gegenstand von einzelnen Referaten im Rahmen der Wissenschaftlichen
Fachtagung Aktuelle Fragestellungen des Städtebau- und Umweltrechts - Ansatzpunkte für eine
BauGB- und BauNVO-Novelle die am 15. und 16. März 2010 an der Technischen Universität Berlin
durchgeführt wurde und deren schriftliche Ausarbeitungen in diesem Tagungsband zusammengeführt
wurden.