Das Phänomen organisierte Kriminalität breitet sich stetig in allen Ländern Europas aus ebenso
wie der Menschenhandel. In Italien gehören organisierte kriminelle Gruppen zur Geschichte des
Landes während Österreich ihr Vorhandensein noch in den 1990er Jahren negierte. Die Mitwirkung
des Einzelnen in einer solchen Organisation und beim Menschenhandel stellt gerade im Hinblick
auf die Umsetzung der UN-Konvention von Palermo und des Zusatzprotokolls gegen den
Menschenhandel die nationalen Gesetzgeber vor nicht zu unterschätzende Probleme. Ein Delikt
mit zwingender Beteiligung mehrerer ist wesentlich schwieriger in die nationale
Strafgesetzgebung zu implementieren als der Menschenhandel bei dem der Einzelne für seine
eigene (Teil-)Handlung zur Verantwortung gezogen werden kann.