Das EU-Grundrecht auf Kunstfreiheit erfährt einen ständigen Bedeutungszuwachs. Aber was ist
Kunst - juristisch betrachtet? Schützt das Grundrecht jede Art von Kunst und wie wird die
Freiheit eingeschränkt? Diesen Fragen geht die Arbeit nach. Sie leitet die unionsrechtliche
Kunstfreiheit von den mitgliedstaatlichen Verfassungen ab und analysiert die inhaltliche
Ausgestaltung anhand der Europäischen Menschenrechtskonvention. Dabei entwickelt sie einen
eigenen Kunstbegriff. Als Typusbegriff grenzt er den Schutzbereich ein ohne abschließend zu
sein. Darüber hinaus untersucht die Arbeit eingehend die subjektiv- und objektivrechtlichen
Grundrechtsfunktionen darunter die Einschränkungsmöglichkeiten der Kunstfreiheit. Hier zeigt
sich die Reichweite des Grundrechts in der Rechtswirklichkeit.