Die Zulässigkeit sogenannter normbezogener Feststellungsklagen ist inzwischen weitgehend
anerkannt. Streitig und bisher noch nicht Gegenstand einer eingehenden Untersuchung ist dagegen
die Frage nach dem richtigen Beklagten. Die Aktualität dieses Themas zeigt sich durch
verschiedene höchstrichterliche und bundesverfassungsrichterliche Entscheidungen und
Diskussionen in der Literatur. Die Autorin zeigt auf welche Art und Weise der Beklagte einer
Rechtsverhältnisfeststellungsklage bestimmt werden kann. Dabei untersucht sie zunächst
Bedeutung und Gehalt des Begriffs des Rechtsverhältnisses um anschließend auch vor dem
Hintergrund von Art. 19 IV GG die Frage nach dem richtigen Beklagten zu beantworten.