Seit Umsetzung der europäischen Antidiskriminierungsrichtlinien im AGG ist die Belästigung von
Beschäftigten wegen des Geschlechts erstmals auch in Deutschland verboten. Diese Form der
Diskriminierung war dem deutschen Recht zuvor lediglich als sexuelle Belästigung bekannt. Die
Arbeit setzt sich daher zentral mit der Begriffsbestimmung von Belästigung auseinander und
zeigt die Unterschiede und Gemeinsamkeiten zu bekannten Tatbeständen wie sexueller Belästigung
Mobbing und Stalking auf. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Vorstellung und kritischen
Untersuchung einiger der wichtigsten Instrumente die das AGG zum Schutz vor Belästigung bereit
hält.