Der Begriff Compliance ist zu einem Modebegriff geworden und hat vor allem bei der Bekämpfung
von Korruption im Kapitalmarktrecht und im Kartellrecht Eingang in die Rechtssprache gefunden.
Er steht für ein organisatorisches Konzept zur Gewährleistung regelkonformen Verhaltens. Die
seit Jahren stetig steigenden Bußgelder bei Kartellverstößen haben den Präventionsbedarf bzw.
den Bedarf nach Compliance in den Fokus der Diskussion gerückt. Vor diesem Hintergrund
analysiert die Arbeit umfassend die kartellrechtsbezogenen Organisations- und
Sorgfaltspflichten von Organmitgliedern in der Aktiengesellschaft um einen rechtlich
geforderten Mindeststandard kartellrechtlicher Compliance abzuleiten. Darauf aufbauend bietet
die Arbeit ein umfassendes und praxisorientiertes Konzept zur Organisation kartellrechtlicher
Compliance bzw. zur Prävention von Kartellverstößen und Sorgfaltspflichtverletzungen.