Kodifikationen erheben den Anspruch einen Rechtsstoff systematisch umfassend und abschließend
zu normieren. Der Kodifikationsgedanke beherrschte die kontinentaleuropäische Rechtsentwicklung
des 18. und 19. Jahrhunderts. Vor dem Hintergrund zunehmender Diversifizierung und
Europäisierung des Rechts stellt sich indes die Frage nach seiner Zukunftsfähigkeit. Die hier
versammelten Aufsätze die auf eine Augsburger Ringvorlesung zurückgehen dokumentieren den
Stand der gegenwärtigen rechtswissenschaftlichen Diskussion. Es wird gezeigt dass die
Kodifikationsidee auch im 21. Jahrhundert eine Zukunft hat.