Die Frage ob die Grundrechte ausschließlich das Verhältnis zwischen Staat und Bürger prägen
oder auch die Rechtsbeziehungen privater Rechtssubjekte untereinander beeinflussen hat das
juristische Schrifttum bereits vor Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes beschäftigt. Hans
Carl Nipperdey war einer der Ersten die ein sehr weitgehendes Verständnis von der Wirkung der
Grundrechte im Zivil- und insbesondere im Arbeitsrecht vertraten. Die Arbeit untersucht in drei
Teilen die Entwicklung dieser als Lehre von der unmittelbaren Drittwirkung der Grundrechte
bekannt gewordenen Theorie Nipperdeys. Zunächst erfolgt ein Überblick über die Historie der
Grundrechte der mit einer Darstellung des heutigen Grundrechtsverständnisses endet. Im zweiten
Hauptteil widmet sich die Untersuchung der Lehre Nipperdeys und insbesondere der Frage welche
Gründe ihre Entstehung gefördert haben. Im dritten Schritt vollzieht der Autor die Entwicklung
der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bis hin zurAbkehr von der Nipperdey'schen Lehre
Mitte der 1980er Jahre nach und untersucht anhand zahlreicher Entscheidungen die maßgeblichen
Einflussfaktoren.