Der bei der Vergabe sogenannter nachrangiger Dienstleistungsaufträge anzuwendende Regelkatalog
ist im Vergleich zu anderen Auftragsarten erheblich eingeschränkt. Diese Untersuchung ermittelt
die Vorgaben die bei der Vergabe nachrangiger Dienstleistungsaufträge beachtet werden müssen
und stellt einen Reformvorschlag vor. De lege lata müssen das unionsrechtliche Sekundärrecht
und das einfache nationale Recht eingehalten werden. Vor allem die VOL A gibt einen umfassenden
Regelkatalog vor. Weniger Regeln enthält hingegen die VOF. Das übergeordnete Recht ergänzt die
zum Teil spärlichen Regeln des einfachen Rechts. Insbesondere die Vergabe von nachrangigen
Dienstleistungsaufträgen die sich nicht nach der VOL A richtet wird so einem umfassenden
Vergaberegime unterstellt das auch die Gewähr von Rechtsschutz umfasst.