Die Arbeit befasst sich mit den europarechtlichen Vorgaben die bei der Erteilung von
Dienstleistungskonzessionen zu beachten sind. Hierbei steht neben den dem europäischen
Primärrecht entnommenen Vergabeprinzipien insbesondere auch die Frage der beihilferechtlichen
Relevanz von Dienstleistungskonzessionen im Mittelpunkt der Untersuchungen. Letzteres sowohl
bezüglich häufig anzutreffender staatlicher Zuschüsse zum Betrieb konzessionierter Dienste als
auch hinsichtlich des Vorgangs der Konzessionierung wirtschaftlich lukrativer Geschäftsfelder
als solcher. In Ansehung des gemeinschaftsrechtlich anerkannten Grundsatzes effektiven
Rechtsschutzes erfolgt in diesem Zusammenhang auch eine Auseinandersetzung mit dem im deutschen
Rechtskreis bestehenden Konkurrenten-Rechtsschutz bezüglich der Erteilung von
Dienstleistungskonzessionen an Mitbewerber.