Die Studie beschäftigt sich mit dem im Jahre 2001 in 134 Abs. 3 AktG eingeführten
Verwaltungsstimmrecht das der Gesellschaft gestattet den Aktionären die Stimmrechtsvertretung
auf der Hauptversammlung durch gesellschaftsbenannte Vertreter anzubieten. Das neue
Vertretungsverfahren ist vom Gesetzgeber bewusst an das US-amerikanische System des Proxy
Voting angelehnt worden. Mit dem dortigen Proxy-System hat das derzeitige deutsche Modell
allerdings bei näherer Betrachtung nicht allzu viel gemein. Neben der Bewertung der aktuellen
Rechtslage und Praxis der Stimmrechtsvertretung in Deutschland und einer kritischen Analyse des
Verwaltungsstimmrechts widmet sich dieses Werk Fragen der Übertragbarkeit des US-Proxy-Systems
sowie der Erörterung weiterer möglicher Schritte zur Verbesserung der Stimmrechtsvertretung.