Charakteristisch für die Gesetzgebung und Rechtsprechung zum Wirtschaftsstrafrecht ist die
Ausweitung der entsprechenden Tatbestände mit einer Tendenz zur Ausweitung des gesamten
Strafrechts. Während an der Strafwürdigkeit wirtschaftskrimineller Verhaltensweisen
mehrheitlich keine Zweifel bestehen gilt für die Legitimation und die Begrenzung des
Wirtschaftsstrafrechts das Gegenteil. Eine wirkliche Systematisierung der Materie ist bisher
noch nicht gelungen. Losgelöst vom Rechtsgutsdogma erarbeitet die Verfasserin anhand der
betrugsspezifischen Unrechtsstruktur eine neue Dogmatik zur systematisierten Erfassung von
Wirtschaftskriminalität. Am Beispiel des Submissionsbetrugs und des Scalpings zeigt sie neue
Wege zur Veränderung der beschriebenen Situation des Wirtschaftsstrafrechts.