Stimmbindungsvereinbarungen sind Abreden über die Stimmrechtsausübung der Verbandsmitglieder.
Die Zulässigkeit von Stimmbindungen zwischen Verbandsmitgliedern ist allgemein anerkannt.
Anders ist dies bei Stimmbindungen gegenüber dem Verband und seinen Organen. Deren Zulässigkeit
ist umstritten und weitgehend ungeklärt. 136 Abs. 2 AktG verbietet sogar solche Stimmbindungen
für die AG. Diese Arbeit untersucht die Reichweite von 136 Abs. 2 AktG im Aktienrecht und prüft
ob diese Norm bei GmbH und Verein analog anzuwenden ist. Geklärt wird auch ob es problematisch
ist wenn die aus der Stimmbindung begünstigen Organmitglieder nicht Mitglieder des Verbandes
sind. Abschließend wird geprüft inwieweit mit Stimmbindungen die Organstellung von
Organmitgliedern abgesichert werden kann.