Der Geschäftsbetrieb eines insolventen Unternehmens wird in der Regel im Wege einer
übertragenden Sanierung erworben. Da dies jedoch nicht selten mit einer Reduzierung der
Belegschaft verbunden ist haben sich in der Praxis verschiedene Modelle zum
Beschäftigungsabbau herausgebildet. So kam in den letzten Jahren vermehrt das Instrument einer
Transfergesellschaft zum Einsatz. Hiernach wechseln die Arbeitnehmer des insolventen Betriebes
in eine Transfergesellschaft während der Geschäftsbetrieb selbst übertragen wird. Die
Abhandlung beschäftigt sich daher mit der Frage der rechtlichen Zulässigkeit des genannten
Sanierungsmodells. Einen weiteren Schwerpunkt bilden arbeits- und sozialrechtliche Aspekte. Die
Arbeit kommt zum Ergebnis dass das Sanierungsmodell in seiner gegenwärtigen Umsetzung nicht
mit613a BGB vereinbar ist und versucht anschließend einen möglichen Lösungsweg aufzuzeigen.