Die Feinstaub-Debatte der letzten Jahre verlangt insbesondere nach Möglichkeiten den
motorisierten Straßenverkehr als Hauptverursacher der Umweltbelastungen in den Städten besser
zu regulieren. Der Verfasser zeigt auf dass eine die umweltpolitischen und städtebaulichen
Gesichtspunkte umfassende integrierte kommunale Verkehrsplanung auf Grundlage der
Luftreinhalteplanung durch eine systematische Verknüpfung der Luftreinhalte- und
Lärmminderungsplanung möglich ist. Dabei widmet er sich umfassend den insbesondere in Betracht
zu ziehenden Instrumentarien Umweltzone und City-Maut. Zudem wird anhand der gegenwärtigen
Defizite des Luftreinhalterechts und der Änderungen durch die neue Luftqualitätsrichtlinie 2008
50 EG eine Neukonzeption des Luftreinhalterechts angeraten.