Die Arbeit setzt sich mit Zusagenentscheidungen nach Art. 9 Abs. 1 VO (EG) Nr. 1 2003 und 32 b
Abs. 1 GWB auseinander wie sie mit Inkrafttreten der VO (EG) Nr. 1 2003 am 1. Mai 2004 Eingang
in das europäische und mit Inkrafttreten der siebten GWB-Novelle zum 1. Juli 2005 Eingang in
das deutsche Wettbewerbsrecht gefunden haben. Die Schwerpunkte der Arbeit liegen auf der
Untersuchung der Rechtsnatur von Zusagenentscheidungen und den zuvor von den Unternehmen
abgegebenen Verpflichtungszusagen der Abgrenzung von Zusagenentscheidungen zu anderen
behördlichen Maßnahmen den insbesondere durch den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gezogenen
inhaltlichen Grenzen von Zusagenentscheidungen der von ihnen ausgehenden Sperrwirkung in Bezug
auf den Erlass anderer behördlicher Maßnahmen sowie den nachträglichen Ausstiegsmöglichkeiten
für die betroffenen Unternehmen.