Die Kosten für die Versorgung der Bevölkerung im Gesundheitswesen sind seit längerer Zeit
Gegenstand intensiver Diskussionen. In diesem Zusammenhang ist auch die mögliche Strafbarkeit
von Vertragsärzten im Zusammenhang mit der Abrechnung von medizinisch nicht notwendigen
Leistungen ins Rampenlicht gerückt. Ausgehend von zwei wichtigen Entscheidungen des BGH
untersucht die Verfasserin eine mögliche Untreue- und Betrugsstrafbarkeit von Vertragsärzten im
Zusammenhang mit der Verordnung medizinisch nicht notwendiger Medikamente und der Vereinbarung
von Rückvergütungen (Kick-backs) im Zusammenhang mit der Verordnung von Sprechstundenbedarf. Im
Mittelpunkt steht die Frage einer Vermögensbetreuungspflicht der Vertragsärzte gegenüber den
gesetzlichen Krankenkassen.