In der medizinischen Forschung und Therapie dienen menschliche Gewebe heutzutage sowohl der
Arzneimittelherstellung als auch als biologisches Flickzeug. 2007 hat der deutsche Gesetzgeber
das Gewebegesetz erlassen das den Umgang mit menschlichem Gewebe dergestalt reguliert dass
Zellen und Gewebe nun dem Grunde nach Arzneimittel im Sinne des Arzneimittelgesetzes
darstellen. Das Arzneimittelgesetz als Produktgesetz enthält nun speziell für Gewebe geltende
Vorschriften die die Erlaubnis- und Genehmigungspflicht des Umgangs mit Zellen und Gewebe
regulieren. Inwieweit diese Regelung rechtmäßig insbesondere grundrechtsverträglich sowie
sinnvoll und in der Systematik schlüssig ist ist Gegenstand dieser Untersuchung.