Die Bildung konzerneigener Personalführungsgesellschaften ist kein neues Phänomen. Zum
Gegenstand besonderer öffentlicher Wahrnehmung wurde diese Form der Arbeitnehmerüberlassung
erst als im Rahmen der Causa Schlecker sogenannte Drehtüreffekte zu ihrer Implementierung
genutzt wurden. Dabei legt schon der bei einem solchen Vorgehen drohende Imageverlust die
Vermutung nahe dass sich die Konzernleitung erhebliche wirtschaftliche Vorteile versprochen
hat. Tatsächlich wurde die konzerninterne Arbeitnehmerüberlassung in der Literatur als
Königsweg zur Flexibilisierung der Personalplanung und gleichzeitiger Kostensenkung empfohlen.
Bei kritischer Prüfung dieses Versprechens zeigt sich neben der entsprechenden Schutzlücke auf
Arbeitnehmerseite ein erhebliches rechtliches Risiko für den Arbeitgeber.