Die Gesellschafterfremdfinanzierung kann als das Kernproblem der grenzüberschreitenden
Körperschaftsbesteuerung angesehen werden. Die gegenläufige Zuweisung der Besteuerungsrechte
für Unternehmensgewinne und Zinserträge versetzt den Steuerpflichtigen in die Lage durch die
Wahl von Eigen- bzw. Fremdkapital die Höhe der Steuerlast zu beeinflussen. Um der damit
einhergehenden Gefahr des Transfers von Steuersubstrat ins Ausland zu begegnen hat Deutschland
- in Abkehr vom Konzept der Gesellschafterfremdfinanzierung - durch Einführung der Zinsschranke
in4h EStG eine Abwehrmaßnahme in Form einer allgemeinen Abzugsbeschränkung für Zinsaufwand
getroffen. Zur Verteidigung der Zinsschranke wird dabei vielfach auf die angeblich ähnliche
französische Vorschrift des Art. 212 CGI rekurriert. Der vorgenommene Rechtsvergleich wird aber
zeigen dass die französische Regelung mit sehr viel mehr Augenmaß ausgestaltet wurde als ihr
deutsches Pendant. Ferner werden beide Regelungen einer kritischenWürdigung anhand von
verfassungs- abkommens- und europarechtlichen Maßstäben unterzogen. Dem schließt sich ein
eigenständiger nationaler Lösungsvorschlag für eine Neuregelung der Unterkapitalisierung in
Deutschland an der mit dem Ziel der Missbrauchsvermeidung in Einklang gebracht werden soll.
Dabei geht die Arbeit der Frage nach inwieweit die Übernahme der in Frankreich gefundenen
Lösung die gegen die Zinsschranke erhobenen Einwände zu beseitigen in der Lage ist.