Das Akteneinsichtsrecht des Verletzten steht seit seiner Einführung im Zentrum kontroverser
Diskussionen. Es dient dem Verletzten zur effektiven Wahrnehmung seiner Interessen.
Gleichzeitig kann die Akteneinsicht jedoch Wahrheitsfindung und Verteidigungsinteressen
beeinträchtigen sowie Verfahrensverzögerungen hervorrufen. Diesen Problemen sollen die
Versagungsgründe des 406e Abs. 2 StPO Rechnung tragen. Die Arbeit untersucht ob die
Versagungsgründe den mit der Akteneinsicht einhergehenden Risiken wirksam entgegen wirken
können. Dies wird sowohl normativ als auch erfahrungswissenschaftlich beleuchtet. Einem
empirischen Ausblick folgt eine Betrachtung aus sozialpsychologischer Sicht. Die Zusammenschau
der Erkenntnisse gebietet schließlich eine extensive Auslegung der gesetzlich normierten
Versagungsmöglichkeiten.