Der Arzthaftungsprozess wird von spezifischen Beweisnöten geprägt die für beide Parteien
bestehen. Daher kommt der Beweislastverteilung eine große Bedeutung zu. Vor diesem Hintergrund
zeigt die Autorin zunächst die von der Rechtsprechung entwickelten Beweislastsonderregelungen
auf. Sodann geht sie der Frage nach inwieweit die Rechtsprechungspraxis in Bezug auf die
Beweislastsonderregelungen bei mangelhafter Befunderhebung und -sicherung durch zwei
BGH-Entscheidungen aus dem Jahr 2004 beeinflusst wurde und wie sich diese Beweisfigur von
anderen Beweislastsonderregelungen unterscheidet. Ferner wird die Beweisfigur bei mangelhaften
medizinisch-technischen Geräten im Rahmen einer ärztlichen Untersuchung bzw. Behandlung
untersucht.