Der deutsche Begriff «Missbrauch von (rechtlichen) Gestaltungsmöglichkeiten» im Sinne des 42 AO
gehört zu den inhaltlich umstrittensten Rechtsbegriffen. Ziel der Arbeit ist die Beantwortung
der Frage ob dieser auf rein nationaler Ebene bestehende Missstand bei der Grenzziehung
zwischen berechtigter und unberechtigter Steuergestaltung in gemeinschaftsrechtlichen Fällen
nach Ansicht des EuGH um die weitere Dimension eines europarechtlichen allgemeinen
Missbrauchsvorbehalts erweitert wird. Gegenstand der Arbeit ist demnach die Suche nach einem
europarechtlichen Missbrauchsvorbehalt der nicht nur im Europarecht gilt sondern auch im
Steuerrecht Anwendung findet. Die Suche war erfolgreich da nach den Untersuchungen dieser
Arbeit auf der Grundlage der mehr als dreißigjährigen Missbrauchsrechtsprechung des EuGH ein
allgemeiner Missbrauchsvorbehalt auf der Ebene des Europarechts existiert.