Das Landgericht Altona bestand vom 1. Oktober 1879 bis zum 31. März 1937. Dadurch verfügte die
Provinz Schleswig-Holstein in dieser Zeit neben Kiel über ein weiteres großstädtisches
Landgericht. Zu seiner Gründung kam es aufgrund des Inkrafttretens der Reichsjustizgesetze.
Diese Arbeit enthält eine breite detailreiche Darstellung der Geschichte des Landgerichts
Altona. Unter anderem werden die Lebensläufe der Gerichtspräsidenten und weiterer Richter die
Geschäftsübersichten die Tätigkeit des Schwurgerichts die Anfänge des jugendstrafrechtlichen
Verfahrens in Altona seit 1908 und die Tätigkeit der Rechtsanwälte und Notare aus dem
Gerichtsbezirk dargestellt. Den Schwerpunkt bildet die Darstellung unterschiedlichster
rechtspolitischer Stellungnahmen und vieler Generalberichte aus der Zeit von 1880 bis 1930.
Durch die umfassende Heranziehung und Auswertung dieser Überlieferungen insbesondere der
Kaiserzeit liegt erstmals für ein großes preußisches Landgericht eine umfassende Darstellung
vor. Sie enthält am Ende auch einen Abriss über die Anfänge des Landgerichts Itzehoe das 1937
an Stelle des durch das Groß-Hamburg-Gesetz aufgehobenen Landgerichts Altona gegründet wurde.