Diese Arbeit beschäftigt sich mit den zeitlichen Grenzen langfristiger Vermögensverfügungen im
deutschen Erbrecht. Dem Erblasser stehen im deutschen Erbrecht verschiedene Möglichkeiten zur
Verfügung um über seinen Tod hinaus den Verbleib seines Vermögens mitzubestimmen. Solche
Verfügungen werden jedoch durch 2109 BGB (Vor- und Nacherbschaft) 2210
(Testamentsvollstreckung) 2162 2163 BGB (Vermächtnis) sowie 2044 Abs. 2 BGB
(Auseinandersetzungsverbot) zeitlich begrenzt. Diese Vorschriften die in Anlehnung an das
englische Recht auch als rules against perpetuities bezeichnet werden können werden in der
Arbeit auf ihren Anwendungsbereich sowie ihre inhaltliche und zeitliche Reichweite untersucht.